|
Weiter generelles Fütterungsverbot für Tauben in Hagen
19.04.2004 Umweltdezernent Dr. Schmidt weist darauf hin, dass das in der Gebietsordnung der Stadt Hagen verankerte und von den politischen Gremien der Stadt bestätigte Fütterungsverbot für Tauben weiterhin gilt. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet.Die vor Weihnachten ausgesprochene Lockerung des Fütterungsverbotes an drei Stellen im Stadtgebiet wurde am Montag im Gespräch mit der Tiernothilfe und weiteren ehrenamtlich im Tierschutz tätigen Personen ausdrücklich widerrufen, weil hierfür keinerlei rechtliche Grundlage vorhanden ist. In der letzten Woche hatte auch die Staatsanwaltschaft Hagen im Rahmen einer dort vorliegenden Anzeige gegen die Stadt nachdrücklich das Fütterungsverbot in Hagen als rechtmäßig eingestuft und das Verfahren eingestellt. Ob im Einzelfall aufgrund sehr außergewöhnlicher Witterungssituationen (z.B. längere Frostperioden) Ausnahmen weiterhin möglich sind, will Dr. Schmidt im Einzelfall einer Abstimmung mit Tierarzt und Politik überlassen. Dr. Schmidt wird dem Umweltausschuss zur Weiterführung der Taubendiskussion eine Veranstaltung vorschlagen, auf der die kontroversen Standpunkte von externen Experten (Städtevertreter, Tierschutz) beleuchtet werden sollen. "Eventuell bekommt Hagen ja doch noch die Kurve in dieser Frage", so Dr. Schmidt.
Artikel: 1-2 / 2 - Seiten: 1 | |
Ihre Nachrichten bei Hagen-58.de:
Anzeigen:
|
Hagen > Nachrichten > Hagentur > Umweltdezernat
Montag, 21.05.2012 - 15:09 - 4254 Seitenaufrufe