Anlagenbezogener Immissionsschutz
10.01.2008
Hagen kooperiert mit Bochum und Dortmund:
„Anlagenbezogener Immissionsschutz“ als wesentlicher Teil
neuer Aufgaben für die kommunale Umweltverwaltung.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 7. Dezember 2007 das Gesetz zur „Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes“ beschlossen.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Kommunalisierung der Umweltverwaltung. Die Kreise und kreisfreien Städte sind damit seit dem 1. Januar 2008 sogenannte Untere Umweltschutzbehörden. Ihnen wurden, eigentlich um Bürokratie abzubauen und Verfahrensabläufe möglichst zu beschleunigen, im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform unter anderem zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten im Immissionsschutz (hier: anlagenbezogener Immissionsschutz) und beim Wasserrecht übertragen, die bislang von staatlichen Stellen wahrgenommen worden sind.
Schrottplätze, landwirtschaftliche Betriebe, Windkraftanlagen, Tankstellen oder Unternehmen mit Blockheizkraftwerken gehören beispielsweise zu den Betrieben, bei denen Lärm, Geruch oder Staub entstehen. Für sie sind ab 1. Januar nicht mehr das Land beziehungsweise dessen Behörden und Einrichtungen zuständig, sondern unmittelbar die Stadt Hagen.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist beispielsweise fortan nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Nach aktueller Datenlage wird die neue „Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für die Städte Hagen, Bochum und Dortmund“ zukünftig die Zuständigkeit für rund 200 genehmigungsbedürftige sowie 900 nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die zurzeit nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anlassbezogen überprüft werden, erhalten.
Neugenehmigungen und die Überwachung von bereits genehmigten Anlagen werden insofern einen Schwerpunkt der zukünftigen Aufgaben bilden. Darüber hinaus umfasst das Aufgabenspektrum die Anordnung und Überprüfung von Altanlagensanierungen, das Ausstellen von Nachtarbeitsgenehmigungen sowie die (messtechnische) Überprüfung von Beschwerden durch Gerüche, Lärm, Staub und Erschütterungen sämtlicher Gewerbebetriebe in den drei Städten.
Die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen geht komplett auf die Kreise und kreisfreien Städte über. Allein in der Stadt Hagen handelt es sich hierbei um bis zu rund 13.000 Gewerbebetriebe. Ferner wird mit dem Gesetz das „Zaunprinzip" eingeführt. Demnach ist zukünftig für die umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Genehmigung als auch für die Überwachung.
Die bisher bestehende Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die auch zu teilweise parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, soll damit weitestgehend aufgegeben sein. Auch auf diese Weise sollen die bisherigen Verfahrensabläufe möglichst serviceorientiert und bürgerfreundlich gestaltet werden.
Nicht vom „Zaunprinzip“ eingeschlossen sind das Landschaftsrecht und das Baurecht. Für baurechtliche Fragestellungen wird im staatlichen Bereich kein Know-how aufgebaut. Hier liefern die kommunalen Bauordnungsämter als sogenannte Untere Bauaufsichtsbehörden - wie bisher - die bauaufsichtlichen Stellungnahmen zu den BImSchG-Anträgen, die noch von der Bezirksregierung beziehungsweise dann (neu) auch von den Unteren Umweltschutzbehörden bearbeitet werden.
Den Städten Bochum, Dortmund und Hagen wurden vom Land NRW insgesamt 15 dort bislang auf den Gebieten des Immissionsschutzes sowie des Abfall- und Wasserrechts tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugewiesen. Damit deren Fachwissen, Erfahrung und Kompetenzen möglichst zielgerichtet eingesetzt werden können, haben sich die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum sowie die Oberbürgermeister der Städte Dortmund und Hagen dazu entschlossen, gemeinsam in einer vertraglich vereinbarten Kooperation die neuen Aufgaben „zu schultern“.
Gemeinsam, statt jeweils lokal und räumlich getrennt, sollen sie für die Anlagenbetreiber sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadtgebiete aller drei kreisfreien Städte tätig werden.
Die „neuen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperation der Städte Bochum, Dortmund und Hagen sind unter der Federführung des Umweltamtes der Stadt Hagen als gemeinsame Umweltschutzbehörde dieser Städte zunächst weiterhin im Dienstgebäude des ehemaligen Staatlichen Umweltamtes in Hagen, Feithstraße 150b, untergebracht. Im Bedarfsfalle können sich Antragsteller oder Ratsuchende von Hagen (im Rahmen der Kooperation aber auch von Bochum und Dortmund aus) selbstverständlich ebenso über die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung Hagen (02331-207-0) an die neue kommunale Umweltschutzbehörde wenden.
Es ist zu erwarten, dass die Frage der Abgrenzung zwischen kommunaler und staatlicher Zuständigkeit zumindest noch in der Anfangszeit den größten Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Kommunen und der Bezirksregierung verursachen werden. Sollten hinsichtlich der Zuordnung eines Vorhabens Unklarheiten bestehen, sollten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Anlagenbetreiber und Antragsteller möglichst frühzeitig Kontakt zu der neu eingerichteten Unteren Umweltschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Hagen aufnehmen.
Die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Hagen wird zudem alle zirka 200 Unternehmen mit „genehmigungsbedürftigen Anlagen" in Bochum, Dortmund und Hagen anschreiben und sie zusätzlich über ihre neuen Ansprechpartner informieren.
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