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Das Chemische Untersuchungsamt stellt den Jahresbericht 2003 vor
22.06.2004 In einem umfangreichen Jahresbericht stellt das Chemische Untersuchungsamt alljährlich die Tätigkeiten und Aktivitäten des abgelaufenen Jahres vor.Das Aufgabenspektrum des Amtes umfasst den Bereich der amtlich-hoheitlichen Lebensmitteluntersuchung sowie Auftragsuntersuchungen im Zusammenhang mit Import- und Exportgenehmigungen. Untersucht wurden im Berichtsjahr insgesamt 5.886 Proben, davon 255 Proben aus dem Bereich des Imports/Exports und von verschiedenen anderen Auftraggebern. Das gesamte Aufgabenspektrum wird mit circa 30 Mitarbeitern bewältigt. Die Sachverständigen des Untersuchungsamtes arbeiten in vielen Gremien des Landes, des Bundes und auf europäischer Ebene mit. Dies zeigt sich in der Aufstellung der Ausschüsse, der Arbeitsgruppen und Kommissionen sowie der Publikationen und Vorträge. Die Präsenz des Amtes im nationalen und auch europaweiten Rahmen ist sehr wichtig, denn ein Sachverständigenaustausch im europäischen Bereich ist inzwischen unbedingt erforderlich, da sich auch der Lebensmittelmarkt europaweit organisiert hat und lebensmittelrechtliche Entscheidungen durchweg auf euro-päischer Ebene und weniger auf nationaler oder Landesebene getroffen werden. Die Bewältigung der Gesamtuntersuchungsaufgaben wird in Kooperation mit dem Chemischen Untersuchungsamt Hamm durchgeführt. Die auf diese Weise erfolgte Aufgabenaufteilung führt zu analytischen Schwerpunkten, durch die die Intensität der Untersuchung deutlich gesteigert werden kann. Zum analytischen Selbstverständnis eines Chemischen Untersuchungsamtes gehört auch die Teilnahme an Ring-versuchen und Laborvergleichsuntersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene. Das Amt hat an 26 unterschiedlich ausgerichteten Ringversuchen teilge-nommen, und diese alle erfolgreich bestanden. Die analytischen Möglichkeiten des Untersuchungsamtes sind unmittelbar von der apparativen Ausstattung abhängig. Komplizierte Meßtechnik ist sehr teuer, dennoch muß regelmäßig in analytische Gerätschaften investiert werden. So wurde im vergangenen Jahr mehrere Detektorsysteme und chromatographische Anlagen be-schafft, die dem Amt die Möglichkeit geben, in immer niedrigeren Konzentrationsbereichen nach geringsten Rückstandsgehalten zu untersuchen. Standard-untersuchungen werden dabei nicht vernachlässigt. Mit großem Aufwand wurden im Chemischem Untersuchungsamt im Jahr 2003 Brandschutz-Maßnahmen durchgeführt. Zeitgleich erfolgte auch die Sanierung der Decken im Dienstgebäude. Den Trägern des Untersuchungsamtes (Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) sei an dieser Stelle für die Bereitstellung des Finanzvolumens recht herzlich gedankt. In Abständen von fünf Jahren werden die amtlichen Untersuchungseinrichtung einer Akkreditierung (Überprüfung der Qualitätssicherungsmaßnahmen) unterzogen. Dieses sehr aufwendige Verfahren - zwei Prüfer kontrollieren das Amt über drei Tage - bedarf einer sehr langen Vorbereitung. Alle analytischen Verfahren, die im Untersuchungsamt eingesetzt werden (mehr als 350 Methoden) müssen den QS-Standard einhalten, Standardarbeitsanweisungen und Vorschriften müssen den Normen entsprechen und werden durch interne Audits überprüft. Die Durchführung des externen Audits fand im Oktober 2003 statt. Die entsprechende Urkunde der Akkreditierungsstelle (Staatliche Akkkreditierungsstelle Wiesbaden) wurde dem Amt im März 2004 zugestellt. Damit hat das Untersuchungsamt die Berechtigung für weitere fünf Jahre im Bereich der amtlichen Lebensmitteluntersuchung national wie auch europaweit zu arbeiten. Die Aufgabe des Chemischen Untersuchungsamtes im Rahmen der amtlichen Lebensmitteluntersuchung besteht darin, die Lebensmittel chemisch-physikalisch zu untersuchen und sie rechtlich zu beurteilen. Von den insgesamt 5.631 amtlich untersuchten Proben mussten 549 Proben beanstandet werden. Dies ergab eine Beanstandungsquote von 9,8 Prozent (Vorjahr: 9,7 Prozent), was nicht bedeutet, dass 9,8 Prozent aller Proben schlecht waren. Beanstandung können also sein: mikrobiologische Verunreinigungen, nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel, wertgeminderte oder nachgemachte Erzeugnisse. Auch können irreführende Kenn-zeichnung und fehlende Angaben von Zusatzstoffen und anderen Komponenten zu einer Beanstandung führen. Nachfolgend einige ausgewählte Beispiele: Bei Untersuchungen von Hartkäsen aus Italien wurden unzulässige Zusätze von Zitronensäure oder von Schmelzkäse fest-gestellt, mehrfach wurde in Gaststätten Schafskäse angeboten, der sich als Käseimitat entpuppte. Kuhmilchkäse wurde häufig irreführender Weise als Schafs-käse verkauft. Der in Bechern abgepackte geriebene Käse aus Verkaufstheken war häufig vom Fettgehalt her nicht richtig gekennzeichnet. Konservierungsstoffe in Frischkäsebällchen war nicht kenntlich gemacht. Immer wieder fällt auf, dass Kräu-terbutter im Wesentlichen aus pflanzlichem Fett und nur zu geringen Anteilen aus Milchfett besteht. So heißt das Produkt korrekterweise nicht Kräuterbutter, sondern Kräutercreme, da keine Butter bzw. zu wenig Butter verwendet wurde. Hamburger aus Imbissbetrieben wiesen deutlichen Gefrierbrand auf, Kennzeich-nungsfehler in Speisekarten bei Gastronomieunternehmen wurden beanstandet, Schinken als Pizzabelag hatte zu hohen Fremdwasseranteil und Zusatzstoffe. Glei-ches gilt auch für Brühwürstchen. Mehrfach wurden panierte und gegarte Schollenfilets aus Kantinen wegen eines fremden, ekelerregenden Geschmackes als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. Bei Olivenölen wurde festgestellt, dass die Herkunftsangabe Italien in vielen Fällen nicht korrekt war, häufig wurden diese Öle als von spanischer oder tunesischer Herkunft identifiziert. Nach wie vor gibt es Probleme auch bei den Fritierfetten und Ölen, die wegen ihrer starken thermischen Veränderung als nicht mehr zum Verzehr geeignet zu beurteilen waren. Auch im Backwarenbereich gibt es immer wiederkehrend gleichartige Beanstan-dungen, fehlende Kenntlichmachung von Farbstoffen, unvollständige Angaben zu Butter, Mandel, Kokos und Honig. Auch wird immer wieder festgestellt, dass bei lose angebotenen Sauerkonserven (Peperoni, Gurken und Oliven), die entsprechend vor-geschriebenen Angaben zu den Konservierungsstoffen fehlen. Auch mussten Algen-erzeugnisse mit sehr hohem Jodgehalt (bis zu 291 mg/kg Trockenmasse) bean-standet werden, da entsprechend einer Stellungnahme des BGVV in Algener-zeugnissen Gehalte oberhalb 20 mg/kg Jod die Gesundheit schädigen können. Ein eigenes Gebiet stellt die Untersuchung kosmetischer Mittel dar. Auch hier gibt es vielfältige Probleme, die große wie kleine Hersteller betreffen. Im Bereich des Billigsegmentes von Parfüms und Eau de Toilette-Produkten wurde festgestellt, dass die Angaben der verwendeten Farbstoffe nicht korrekt war, dass die in deutscher Sprache vorgeschriebene Kennzeichnung nicht angebracht war. Zudem fehlte bei vielen dieser Produkte die zwingend vorgeschriebene Angabe des Herstellungs-postens, damit im Problemfall nachvollzogen werden kann, aus welcher Charge das beanstandete Produkt stammt. Vielfach werden Fehler bei der Kennzeichnung der Produkte aufgedeckt. So wurden mehrfach kosmetische Mittel überprüft, bei denen angeblich Farbstoffe eingesetzt waren, die aber selbst absolut farblos waren. Die Verwendung von Q10 in Hautcreme und Lotionen wurde mehrfach ausgelobt. Im Rahmen der Untersuchung konnten entsprechende Gehalte nicht nachgewiesen werden. Zudem stimmte mehrfach die Angabe zu den Produkten nicht mit der Zusammensetzung des Produktes überein. Besonders kritisch ist dies dann, wenn Stoffe verwendet werden, für die ein deutschsprachiger Warnhinweis erfolgen muß und bei denen diese Hinweise lediglich in englischer oder französischer nicht aber in deutscher Sprache erfolgt. Im Berichtsjahr 2003 wurden insgesamt 579 Proben auf Rückstände von Pflanzen-schutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln untersucht. Die Zahl der zu untersuch-enden Pestizide nimmt stetig zu, da immer wieder neue Stoffe zugelassen werden und damit im landwirtschaftlichen Bereich zum Einsatz kommen. Darüber hinaus müssen auch diejenigen Wirkstoffe untersucht werden, die im EU-Binnenmarkt sowie im EU-Ausland eingesetzt werden. Da dieses Spektrum nicht in der gesamten Breite untersucht werden kann, standen im vergangenen Jahr Untersuchungen auf bromhaltige Begasungsmittel und Pflanzenschutzmittel im Vordergrund, die mittels einer neuen Analysentechnik (LC/MS) untersucht werden konnten. Bei insgesamt 579 Proben wurden in 225 Proben Rückstände unterschiedlichster Pflanzen-schutzmittel festgestellt. Allerdings wurden in nur 15 Proben Überschreitungen von Höchstmengen ermittelt, die zu Beanstandungen führten. Nicht vergessen sind die Vorjahresprobleme mit Nitrofen, Rückständen in Paprika, Erdbeeren und Honig. Diese Produkte und Substanzen werden nach wie vor im Rahmen der amtlichen Untersuchung miterfaßt. Das Thema Acrylamid ist nicht vergessen, auch wenn nicht mehr viel darüber berichtet wird. Das Untersuchungsamt Hagen hat im Berichtsjahr 97 Proben Pommes Frites auf Acrylamid untersucht und zugleich ermittelt, dass der Gehalt an Acrylamid sich durch die Temperaturbegrenzung auf 175°C in der Friteuse deutlich reduzieren läßt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, was in einer Empfehlung zur Temperaturbegrenzung auf 175°C mündete. Das Chemische Untersuchungsamt in der Pappelstraße steht als amtliche Dienststelle den Verbrauchern jederzeit für Nachfragen zur Verfügung. Für persönliche Gespräche wie auch für telefonische Nachfragen stehen die Mitarbeiter des Amtes gerne bereit. Häufig kann über telefonische Nachfrage bereits Vieles vorab geklärt werden. Die Verbraucher erhalten sachkompetente Auskunft zum gesamten Arbeitsbereich, der sich mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln befaßt. Wesentliche Ergebnisse des Jahresberichtes 2003 sind auch auf der Homepage des Amtes www.cua-hagen.de nachzulesen.
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Mittwoch, 23.05.2012 - 03:56 - 1357 Seitenaufrufe