Brandschutz in Hagen auf dem gleichen Sicherheitsniveau
17.08.2004
Zu den Aussagen von Bezirksvorsteher Jochen Weber zum Brandschutz im Stadtteil Haspe nimmt der Erste Beigeordnete der Stadt Hagen, der Beigeordnete für Brandsschutz, Karl-Josef Ludwig, wie folgt Stellung:
Mit der Inbetriebnahme der Feuer- und Rettungswache Wache Ost am 1. Juli 2004 im Lennetal wurde die bauliche Grundlage geschaffen, um endlich ein einheitliches Sicherheitsniveau für den Brandschutz in der Gesamtstadt einführen zu können.
Da im Land Nordrhein-Westfalen gesetzliche Vorgaben für die Organisation des Feuerschutzes fehlen, wurde bis zur Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes der Aufbau der Feuerwehr an der Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF Bund) für einen "Kritischen Wohnungsbrand" ausgerichtet, die von der Judikative als technische Regel bei Strafprozessen heran gezogen wurde.
Bei einem "Kritischen Wohnungsbrand" handelt es sich um ein Schadenfeuer in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit der Tendenz zur Ausbreitung, der Treppenraum als erster Rettungsweg ist verraucht und beim Eingang des Hilfeersuchens bei der Feuerwehr ist nicht bekannt, ob sich Personen in dem Brandobjekt aufhalten.
Diesem Schadenszenario, dem 90 Prozent der Brandtoten in der Bundesrepublik Deutschland (jährlich ca. 600 - 800 Tote) zum Opfer fallen, musste ein Schutzziel gegenüber gestellt werden, das bei Wohnungsbränden eine Menschenrettung ermöglicht und eine Brandausbreitung verhindert.
Die Schutzzieldefinition der AGBF-Bund sieht vor, dass die erste taktische Einheit der Feuerwehr mit einer Funktionsstärke von 10 Feuerwehrmännern/ -frauen spätestens 9,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens an der Einsatzstelle eintreffen muss, um die Menschenrettung über zwei verschiedene Angriffswege (Treppenraum, tragbare Leitern, Hubrettungsfahrzeuge) vornehmen zu können.
Die zweite taktische Einheit muss mit einer Funktionsstärke von sechs Feuerwehrmännern/ -frauen spätestens 14,5 Minuten nach Eingang des Hilfeersuchens die Brandstelle erreichen, um den Feuerübersprung von einem Entstehungsbrand in einen Vollbrand zu verhindern.
Um das vorstehende Schutzziel im gesamten Stadtgebiet planmäßig sicherstellen zu können, musste die Gliederung und Stationierung der taktischen Einheiten der Berufsfeuerwehr neu geordnet werden.
Das Stadtgebiet wurde in zwei Grundschutzzonen aufgeteilt, in denen im Rendezvoussystem taktische Einheiten der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr von nachfolgenden Stützpunkten an Brandstellen zusammen geführt werden, um die Funktionsstärken und Hilfsfristen für das definierte Schutzziel bei einem Erreichungsgrad von mindestens 90 Prozent halten zu können:
Grundschutzzone I Grundschutzzone II
geografische Zuordnung geografische Zuordnung
Innenstadt, westliche, nördliche östliche und nordöstliche Stadtteile
und südliche Stadtteile
zuständige taktische zuständige taktische
Grundschutzeinheit Grundschutzeinheit
Feuer- und Rettungswache Mitte
Feuer- und Rettungswache Ost
Gerät Mannschaft Gerät Mannschaft
Tanklöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug
Drehleiter Drehleiter
Löschgruppenfahrzeug Gerätewagen Gefahrgut
Feuer- und Rettungswache West Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr
Löschgruppenfahrzeug 6 Funktionen
Löschfahrzeuge 6 Funktionen
Ausnahme Volmetal 10 Funktionen
der FF der Löschgruppe Dahl als zuständige Grundschutzeinheit
Für die Einführung des Rendezvoussystems mussten bei der Berufsfeuerwehr folgende taktische Einheiten zur Feuer- und Rettungswache Ost verlegt werden, um den gesamtstädtischen Brandschutzstandard ohne Personalaufstockung umsetzen zu können:
Gerätewagen Gefahrgut
2 Funktionen
von der Feuer- und Rettungswache Mitte
Drehleiter 2 Funktionen
von der Feuer- und Rettungswache West.
Damit dürfte auch einem Laien erkennbar sein, dass die Verlegung der Drehleiter von der Feuer- und Rettungswache West ausschließlich aus gesamtstädtischen Erwägungen erfolgte, ohne das der Brandschutz in den westlichen Stadtteilen vernachlässigt wurde
Auch die leichtfertige Behauptung, die Vorhaltung von zwei Drehleitern in Hohenlimburg wäre offensichtlicher Unsinn, kann nur durch Informationsdefizite beim Herrn Bezirksvorsteher entstanden sein.
Die unveränderte Stationierung der Drehleiter bei der Löschgruppe Nahmer an der Gasstraße stellt den gesamtstädtischen Standard für das Szenario eines "Kritischen Wohnungsbrandes" in den Stadtteilen Wesselbach, Nahmer und Teilen von Oege sicher, weil diese Bereiche oftmals wegen geschlossener Bahnschranken nicht von der Feuer- und Rettungswache Ost hilfsfristengerecht erreichbar sind.
Diese Situation dürfte dem Hasper Bezirksvertreter aus eigener Erfahrung bekannt sein.
Die Neukonzeption für Brandschutz, Rettungsdienst und Großschadenabwehr sieht nur noch die Vorhaltung von Wechselladerfahrzeugen mit Abrollbehältern für Rüsteinsätze an der Feuer und Rettungswache Ost vor.
Dies ist ausreichend, weil die Löschgruppenfahrzeuge der Größenklasse 24 der Berufsfeuerwehr über eine Zugeinrichtung, Stromgenerator, Lichtmast, Rettungs-zylinder sowie Spreizer und Rettungsscheren zum Befreien von eingeklemmten Personen verfügen.
Der Rüstwagen wurde von der Feuer- und Rettungswache West abgezogen, weil das an der Feuer- und Rettungswache Ost vorgehaltene Löschfahrzeug nicht über eine Zugeinrichtung verfügt und die Beschaffung der "Abrollbehälter Rüsteinsätze" noch nicht erfolgen konnte.
Der Rüstwagen war bisher lediglich aus Platzgründen an der Feuer und Rettungswache West stationiert. Wer das Hagener Autobahnnetz kennt, würde die Forderung einer weiteren Vorhaltung des Einsatzmittels am genannten Standort nicht erheben, denn es dürfte jedem nachdenkenden Menschen einleuchten, dass vom Standort der Feuer- und Rettungswache Ost das Hagener Gesamtautobahnnetz besser zu bedienen ist.
Auf die augenscheinlich von wenig Kenntnis getrübten Bemerkungen von Herrn Bezirksvorsteher Weber im Zusammenhang mit den Atemschutzgeräten will ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Aber sehr wohl stelle ich abschließend noch einmal in aller Deutlichkeit fest: Der Schutz von Menschenleben und von Hab und Gut ist in allen Stadtteilen sichergestellt.
Karl-Josef Ludwig
Erster Beigeordneter der Stadt Hagen
Beigeordneter für Brandschutz
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