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Ordnung der Hagen-Hochwalder Mark von 1551 wiedergefunden
31.03.2011 Die originalgetreue Reproduktion eines mehr als 450 Jahre alten Dokuments konnte die Leiterin des Historischen Centrums Hagen, Beate Hauck, jetzt dem Stadtarchiv zuführen. Es handelt sich um die 1551 aufgezeichnete Ordnung der Hagen-Hochwalder Mark.Das Original dieser für die Hagener Wirtschafts- und Sozialgeschichte bedeutsame Quelle hat der Historiker an der TU Dortmund und Hagener Geschichtsforscher Professor Dr. Gerhard E. Sollbach im Stadtarchiv Iserlohn entdeckt. Dass es sich bei dem dortigen aus vier Seiten bestehenden und auf Papier geschriebenen Dokument tatsächlich um das Original der Markordnung von 1551 handelte, konnte Prof Sollbach, der auch Fachmann für alte Handschriften ist, an Hand der Schriftform eindeutig feststellen. Das Datum und die Schriftform passen genau. Den entscheidenden Tipp für seinen Fund lieferte dem Wissenschaftler, der zur Zeit die Geschichte der Marken im Hagener Raum erforscht und ehrenamtlich für das Historische Centrum tätig ist, eine Fußnote in einer vor einigen Jahren an der Universität Münster angefertigten, aber ungedruckt gebliebenen Doktorarbeit. Was diesen Fund für die Hagener Geschichte so interessant macht, ist die Tatsache, dass sich in dem umfangreichen Bestand zur Hagen-Hochwalder Mark im Stadtarchiv Hagen nicht eine einzige Ordnung dieser Mark findet. Überhaupt hat sich in Hagen keine originale Ordnung einer der früher hier vorhandenen rund ein Dutzend Markgründe erhalten. „Mark“ hießen früher die genossenschaftlichen Gemeindegründe, die teils aus Hochwald, teils aus mit Buschwerk, Gras oder Heidekraut bewachsenen Flächen bestanden. In der 1551 aufgezeichneten Ordnung der Hagen-Hochwalder Mark wird eingehend die Nutzung des Markgrunds durch die berechtigten so genannten Markgenossen geregelt. Der Inhalt ist jedoch älter und reicht vermutlich in die mittelalterliche Zeit zurück. Die Ordnung enthält vor allem Bestimmungen zum Schutz und dauerhaften Erhalt der Mark. So ist darin festgelegt, dass man beim Hacken von Heidekraut (zur Verwendung als Stallstreu und zur Plaggendüngung) von einer Eiche mindestens drei Fuß und von einer Buche zwei Fuß Abstand halten musste. Verboten war auch, einen Früchte tragenden Eichenbaum oder eine Buche unerlaubt zu fällen. Zuwiderhandelnden drohte eine empfindliche Geldbuße. Außerdem mussten sie sofort an derselben Stelle einen neuen Baum pflanzen. Auch wer zur Zeit der Herbstmast die Eichen oder Buchen schüttelte oder deren Früchte abschlug sowie derjenige, der Eicheln oder Bucheckern sammelte, machte sich eines Verstoßes gegen die Markordnung schuldig. Nutzungsberechtigt in der Hagen-Hochwalder Mark waren in der Neuzeit Eingesessene der Bauerschaften Hengstey, Bathey, Boele, Hellweg (Helfe), Fley, Eckesey, Hagen (ab 1746: Stadt), Eilpe, Wehringhausen, Haspe, der Wester- und Wald-Bauerschaft sowie des Kirchspiels Voerde. Zu den Nutzungsrechten gehörten außer der Entnahme von Brenn- und Bauholz aus der Mark vor allem der Eintrieb der Schweine zur herbstlichen Eichel- und Bucheckernmast. Tatsächlich spielte die Mark in früherer Zeit für die Ernährung der Bevölkerung eine lebenswichtige Rolle. Auch im Hagener Raum haben die Menschen bis in die jüngste Vergangenheit hinein nämlich ihren Fleisch- bzw. tierischen Eiweißbedarf hauptsächlich durch den Verzehr von Schweinefleisch gedeckt. Schweine wurden früher sogar in den Städten, so auch in Hagen, und in großer Zahl gehalten. Doch die meisten Schweine-Besitzer verfügten über keine ausreichenden Futterquellen für ihre Borstenviecher. Daher war der Eintrieb der Schweine im Herbst zur Mast in die Markwaldung für sie die einzige Möglichkeit, die Tiere schlachtreif zu mästen. Die Hochwalder Mark war mit rund zehn Quadratkilometern noch im 18. Jahrhundert die größte der gut ein Dutzend Marken, die es früher auf dem Gebiet der heutigen Stadt Hagen gab. Ihre Lage lässt sich heute aber nur noch schwer und auch nur ungefähr bestimmen. Sie erstreckte sich wohl von der Selbecke hinauf zwischen dem Rafflenbeuler Kopf im Südwesten und dem Kettelberg im Nordosten über die Höhen nach Süden bis in die Gegend von Breckerfeld. Der größte Teil dieser Mark dürfte auf dem Gebiet der späteren Gemeinde Waldbauer gelegen haben. Die häufigen und verheerenden Kriege im 17. und 18. Jahrhundert verhinderten jedoch vielfach und für lange Zeiten eine wirksame Aufsicht über die Mark. Das führte zu einem hemmungslosen und unkontrollierten Raubbau auch in der Hochwalder Mark und zu deren gänzlichen Ruinierung. 1773 wurde sie schließlich in einzelne Parzellen aufgeteilt, die in das Privateigentum der ehemaligen Markgenossen übergingen.
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Donnerstag, 24.05.2012 - 10:49 - 3267 Seitenaufrufe
